Brennpunkte vor Ort
Pressemitteilung “Jägerholz” BN protestiert gegen geplantes Baugebiet “Sturmsölden” Pressemitteilung vom 08.08.13 - Regierung bestätigt Bedenken BN verhindert Gärtnerei auf FFH-Fläche 100-jährige Eibe wirtschaftlichen Interessen geopfert
Bürgeriniative gegen die Nordtangente Baumschutzverordnung abgelehnt
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Bund Naturschutz verhindert Gärtnerei auf FFH-Fläche - von Paul Kastner
Trotz Proteste des BN sowie der Stadträte Stefan Bauer (Grüne) und Paul Kastner (ÖDP) und in Kenntnis der Wertigkeit hatte der Bauausschuss der Stadt Passau einen positiven Vorbescheid mit Auflagen für die Errichtung eines Gartenbaubetriebes mit Wohnhaus auf einer geschützten FFH- Fläche (Flora-Fauna-Habitat) beschlossen.Auflage war, dass unter anderem Naturschutzbelange nicht entgegenstehen. Eine Farce, da die Fläche schon im Jahr 1997 als extrem hochwertig begutachtet und später als FFH-Fläche ausgewiesen wurde. Die Besagte zur Bebauung vorgesehene Fläche wird regelmäßig von der Äskulapnatter (Rote Liste Bayern und BRD - vom Aussterben bedroht) als Nahrungshabitat genützt. Die hier beobachteten Tiere stehen in direkter Wechselbeziehung zur Population des nahe gelegenen Naturschutzgebietes (Aktionsradius der Äskulapnatter mehrere hundert Meter). Auch in dem zwischen dem Naturschutzgebiet und der Wiesenfläche gelegenen Gartengrundstück werden Äskulapnattern immer wieder beobachtet, so dass der Zusammenhang dadurch nicht unterbrochen wird. Der Gesamtbestand der Äskulapnatter in der Passauer Region ist deutlich rückläufig. Die bundesweit vom Aussterben bedrohte Smaragdeidechse hat am Rande des Naturschutzgebietes ihren westlichsten Standort in Bayern. Jungtiere vom dortigen Verbreitungspunkt suchen feuchtere Standorte auf und können in der für die Bebauung vorgesehenen Wiese beobachtet werden. Als weiteres liegen aus der geplanten Bebauungsfläche regelmäßige Nachweise der Mauereidechse (Rote Liste BRD 2 - stark gefährdet) vor. Als weitere auf der Wiese beobachtete Reptilienarten sind die Ringelnatter (Rote Liste Bayern 3 - gefährdet) sowie die Bergeidechse zu nennen. Durch politisches Machtgehabe wurden diese Tatsachen ignoriert. Bemerkenswert war auch, dass das Amt für Landwirtschaft für das Wohnhaus und die Gärtnerei eine Privilegierung für eine Bebauung im Außenbereich erteilte. Für unsere Ortsgruppe aber auch für die Fachstelle unseres Landesverbandes war dies Anlass die Regierung von Niederbayern um rechtsaufsichtliche Überprüfung zu bitten. Wie erwartet wurden unsere Bedenken durch die Regierung bestätigt. Der Errichtung der Gärtnerei sowie des Wohnhauses stehen Naturschutzbelange entgegen. Auch eine Privilegierung im Sinne des § 35 BauGB ist nicht gegeben. Durch unseren Einsatz und die rechtlich gesicherte Stellungnahme der Regierung von Niederbayern bleibt nun dieser wertvolle Lebensraum bedrohter Reptilien erhalten.
Über 100-jährige Eibe wurde wirtschaftlichen Interessen geopfert - von Paul Kastner
Mehr als 100 Jahre hat eine der wenigen alten Eiben im Passauer Stadtgebiet die letzten verbliebenen Grünflächen der Grünau mit geprägt. In der ersten Änderung des Bebauungsplanes zur Errichtung der Geschäftshäuser an der Grünau- /Erhardstrasse wurde dieser Baum als erhaltenswürdig bezeichnet. Doch soll nun jeder verfügbare Quadratmeter für Bebauung genutzt werden. Die Eibe musste weg. Mit etwas gutem Willen des Investors hätte das Gebäude so gestaltet werden können, das der wertvolle Baum hätte überleben können. Aber was soll´s, es ist ja nur ein Baum. Schon lange vergessen ist, dass Eiben einst bei unseren Vorfahren und in vielen Kulturen als heilig verehrt wurden. Da sich Menschen durch ihre Anwesenheit sicher vor Unheil und Krankheit fühlten. Zur bloßen Sache verkommen werden ohne Skrupel alte ehrwürdige Bäume wirtschaftlichen Interessen einzelner geopfert.
BN protestiert gegen geplantes Baugebiet „Sturmsölden“ - von Paul Kastner
Stadtentwicklung sollte Thema der Stadtplanung und des Stadtrates sein. Aktuell hat es den Anschein, dass ein privater Investor und Bauunternehmer aus Passau sich dieses Thema zu eigen macht. So geschehen im Stadtteil Hacklberg. Ein wunderschönes Fleckchen Passauer Landschaft, abseits bestehender Bebauung und umgeben von Wald und Streuobstwiesen, soll mit 16 Einfamilienhäusern bebaut werden. Natürlich zur Freude der Mehrheit des Passauer Stadtrates. Das hiermit aber alle Grundsätze städtebaulicher Regeln mit Füßen getreten werden, lässt viele kalt. Ein wertvoller reich strukturierter Landschaftsteil soll, trotz reichlich freier, potentieller Bauflächen mit idealer Anbindung an bestehende Infrastruktur, für die wirtschaftlichen Interessen eines Investors geopfert werden. Das geplante Baugebiet wäre das klassische Beispiel für die Zersiedelung der Landschaft.
Wie bitte soll dieses Baugebiet diesen Bürgern vermittelt werden, die in direkter Nachbarschaft seit Generationen Grundstücke besitzen und wegen strenger Baugesetze nie mit Baurecht rechnen können? Glücklicherweise regt sich auch im Stadtteil Hacklberg Widerstand. Hacklberger Bürger lassen es sich nicht gefallen, dass Grundstücksspekulanten ihre Heimat und Naherholungsgebiet zerstören. Die Argumente der Bürgerinitiative sind unter www.hacklberg.net eindrucksvoll aufbereitet. Mit Ihrer Unterschrift können Sie diese Bürger unterstützen. Auch unsere Ortsgruppe hat bereits eine negative Stellungnahme der Stadtverwaltung mitgeteilt. Die Regierung von Niederbayern wurde gebeten, das Baugebiet zu verhindern.
Hier ein Auszug aus der Stellungnahme von Ulrich Stadelmann / BN-Ortsgruppe Passau: Das Bauvorhaben hat erhebliche negative Auswirkungen auf das Orts -und Landschaftsbild und verstößt gegen §1 Absatz 5(4)BauGB: Das Gebiet befindet sich an einem Hang, umgeben von Wald, Feldgehölzen, Obstwiesen und einem Dobl. Zugleich bilden Äcker, Wiesen und kleinteilige Bebauung den Übergang von der im Zusammenhang bebauter Ortschaft in die Landschaft. Dieses Landschaftsbild wird nachhaltig durch das Vorhaben gestört und führt zu einer Verstädterung des Ortsrandsbereichs, zumal eine massive Bebauung von mind. 18 Einfamilien- und Doppelhaushälften geplant ist. Die massive Bebauung ist von der befahrenen Stephanstraße voll einsehbar. Die Bebauung führt zum Entstehung einer Splittersiedlung und stellt einen Präzedenzfall dar, der Nachfolgebebauungen in diesem sensiblen Gebiet zur Folge haben wird. Von der Planung werden bedrohte Tierarten wie Fledermäuse, die Haselmaus oder Heller /Dunkler Wiesenknopf - Ameisenbläuling betroffen sein. Die Bebauung ergibt eine nach §44 BNatSchG verbotene Schädigung und Störung europarechtlich geschützter Arten wie z.B. den Wendehals: Das Vorkommen des Wendehalses umfasst das gesamte Planungsgebiet. Zwar liegt ein Brutnachweis östlich der Stephanstraße, aber das gesamte Gebiet zählt zum Revier des Vogels. Der Wendehals zählt nach Art.7 Absatz 2 Nr. 14 BNatSchG zu den streng geschützten Arten und steht auf der Roten Liste Bayerns und Deutschlands. Eine genauere Untersuchung ist aus jahreszeitlichen Gründen in der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung nicht erfolgt. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass weiteres Brutvorkommen im Planungsgebiet vorhanden ist. Weitere geschützte höhlenbrütende Vogelarten und der Helle/Dunkle Ameisenbläuling und Fledermäuse sind in ihrem Habitat ebenso bedroht. Gerade geschlossene, größere Obstwiesen mit einer unmittelbaren Vernetzung mit Wald und Feldgehölz sind ideale Lebensbedingungen für diese Tierarten. Wir hoffen sehr, dass die Regierung von Niederbayern sich Ihrer Verantwortung bewusst ist und dieses landschaftszerstörende Baugebiet ablehnt.
Pressemitteilung des Bund Naturschutz Ortsgruppe Passau
Regierung bestätigt Bedenken gegen Baugebiet Sturmsölden.
Bund Naturschutz fordert Beendigung der Planungen im landschaftlichen Vorbehaltsgebiet.
In ihrer Stellungnahme zur Änderung des Flächennutzungssplanes für das Baugebiet Sturmsölden hat die Regierung von Niederbayern die Bedenken des Bund Naturschutz bestätigt. Laut Regierung ist in der Summe die vorliegende Planung hinsichtlich der Belange der Raumordnung und Landesplanung als problematisch anzusehen. Das Plangebiet ist abgesetzt von der bestehenden Bebauung, überspringt eine markante Zäsur im Landschaftsraum uns zeichnet damit eine Entwicklung in Richtung des ländlich geprägten Außenbereichs bis Ries vor. Darüber hinaus ist das besondere Gewicht der Belange von Naturschutz und Landschaftspflege, die das landschaftliche Vorbehaltsgebiet mit sich bringt, nicht erkennbar berücksichtigt.Landschaftliche Vorbehaltgebiete sind beispielsweise charakteristische Landschaftsteile, die für die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, des Landschaftsbildes oder der Erholung von großer Bedeutung sind. Die zur Bebauung ausgewiesene Fläche liegt derzeit im planungsrechtlichen Außenbereich. Das Plangebiet zeichnet sich mit seinem Umfeld durch eine reich strukturierte,extensive landwirtschaftliche Nutzung aus. Die Streuobstwiese im Osten und der Dobel im Süden prägen das Landschaftsbild und haben Biotopcharakter. Aufgrund der naturnahen Ausstattung ist das Plangebiet auch Teil eines im Regionalplan Donau-Wald dargestellten landschaftlichen Vorbehaltsgebietes. Die Planung entspricht in Ihrer Form nicht den Anforderungen des Landesentwicklungsplanes so der Wortlaut der Regierung. Deshalb fordert der Bund Naturschutz die Planungen einzustellen. Unser aller Anliegen sollte der Erhalt unserer wertvollen Heimat und ihrer schützenswerten Natur- und Landschaftsräume sein. Notfalls bleibt noch die Möglichkeit eines Normenkontrollverfahrens oder eines Bürgerbegehrens. Der BN ist überzeugt, dass die Passauer Bürger für den Erhalt ihrer wertvollen Heimat stimmen würden.
Paul Kastner 1. Vorsitzender BN OG Passau
Natur Ja - Nordtangente nein - Bürger- oder Wirtschaftsinteressen?
»Etikettenschwindel pur« Anetseder & Co. sehen in ihrer Interessengemeinschaft 80 Betriebe mit ca. 14.000 Beschäftigten, die Industrie– und Handelskammer Niederbayern (IHK) und mehrere Gemeinden im östlichen Landkreis Passau und im angrenzenden Oberösterreich hinter sich. Tatsache ist jedoch, dass sie lediglich die Bürgermeister dieser Gemeinden unterstützen, ohne dass es in den kommunalen Gremien (bei bis dato zwei Ausnahmen) eine Abstimmung dazu gegeben hätte. Die Gemeinderäte von Salzweg und Tiefenbach (im Juni 2009 mit 18 : 1 Stimmen!) haben — ebenso wie der Stadtrat von Passau — eine Nordtangente sogar mehrheitlich abgelehnt. Ähnlich sieht es wohl mit den Betrieben aus. Unserer BI, einer tatsächlichen Initiative von Bürgerinnen und Bürgern, liegt ein Schreiben des Betriebsrats der ZF Passau vor, in der dieser betont, dass er sich in der Angelegenheit strikt neutral verhalte. Auch ein Mitarbeiter der ebenfalls aufgelisteten „Klinik Prof. Schedel“ in Kellberg bestätigte mir persönlich, dass er zu dieser Thematik nie gefragt worden sei. Etikettenschwindel pur also!
Eigentlich möchte man ja meinen, dass jene Zeiten längst vorbei sind, in denen Arbeitgeber ihren Beschäftigten nach Gutsherrenart vorgeben, was sie zu denken haben. Massive Proteste im Salzweger Gemeinderat haben mittlerweile dazu geführt, dass Bürgermeister Horst Wipplinger seine Gemeinde von der BI-Unterstützerliste streichen lassen musste. Immerhin ein kleiner Hoffnungsschimmer und hoffentlich ein Denkzettel ............................................
BI-Nordtangente
Baumschutzverordnung abgelehnt!
Sind alte Bäume den Passauer Bürgern nichts wert? Beschämend waren die unsachlichen Berichte und die einseitige Stimmungsmache des Vereins der Haus und Grundbesitzer.
Dies hatte auch zur Folge, dass der Umweltausschuss des Passauer Stadtrates gegen die Stimmen von Karl Synek (Grüne) und Paul Kastner (ÖDP) die Baumschutzverordnung ablehnte. Ausschlaggebend für die Proteste und die Ablehnung war vorrangig, dass die Eigentumsrechte der Grundstücksbesitzer beschränkt werden. Vergessen wird aber gerne dass der Art. 141 unserer Bayerischen Verfassung Staat und Kommunen verpflichtet, Natur und Landschaft im besiedelten und unbesiedelten Bereich zu schützen. Aber auch jeder einzelne in unserer Gesellschaft ist nach Art. 2 Abs. 2 des Bay. Naturschutzgesetzes verpflichtet, nach seinen Möglichkeiten in Verantwortung für die natürlichen Lebensgrundlagen zur Verwirklichung der Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege beizutragen……… ! Diese Bestimmungen mögen zwar unbequem und für manchen Mitbürger unverständlich sein, doch gerade dieses Gedankengut der Macher unserer Verfassung garantiert, dass auch unsere Nachkommen eine lebens-und liebenswerte Umwelt vorfinden. So gesehen ist also Eigentum in Form von Grundbesitz mit erhaltenswerten Bäumen oder sonstigen wertvollen Naturräumen und deren Erhalt eine Verpflichtung gegenüber unserer Gesellschaft und unseren Nachkommen. (Eigentum verpflichtet.)
In ca. 100 Kommunen in Bayern hat sich die Baumschutzverordnung sehr bewährt. Gerade im Innenbereich der Städte wo andere Regeln nicht greifen (wie Eingriffsregelung nach dem Baurecht) oder zu schwerfällig sind (wie die Ausweisung als "Geschützter Landschaftsbestandteil"), ist sie das einzig nutzbare Naturschutzinstrument für Grün im bebauten Bereich. Auch die Ansicht, dass durch Bebauungspläne der Schutz alter Bäume zufriedenstellend geregelt werden kann ist nicht haltbar.
Bebauungspläne erzeugen einen wesentlich höheren bürokratischen Aufwand und kaum eine Stadt kann es sich leisten, Bebauungspläne nur zum Schutz alter Bäume aufzustellen. Auch das Argument von den Nachbarschaftsstreits fällt schnell in sich zusammen, wenn man genauer hinschaut. Die behördliche Umsetzung der Baumschutzverordnung hat eher zu einer ausgleichenden Situation beigetragen, weil zwischen den Nachbarn ein neutraler Behördenvertreter zur Versachlichung der Diskussion beitrug, bevor der Streit vor Gericht ging.
Zu Ihrer Info noch einige Daten zum Wert alter Bäume abgesehen von Natur-u. Landschaftsschutz, Stadtbild und kulturellen Hintergründen.
In Zeiten der steigenden Feinstaubbelastung und sommerlicher Hitze brauchen wir alle älteren Bäume als die Grünen Lungen an Straßen, in Parkanlagen oder in privaten Gärten. Wenn das Umweltbundesamt (17.10.2006) wegen des drohenden Klimawandels mehr Bäume in Städten empfiehlt sollten wir alles daran setzen diese zu erhalten. Ein einziger Altbaum produziert 1200 l lebenswichtigen Sauerstoff pro Stunde und deckt damit den Bedarf von sechs Menschen. Er verbraucht 2,4 kg Kohlendioxid in derselben Zeit, er filtert 7000 kg Staub und andere Luftschadstoffe pro Jahr und verringert damit schädliche Belastungen für Stadtbewohner.
In Gerichtsurteilen wurde der Wert von Altbäumen auf ca. 15 -17 Tsd € beziffert. Um die Leistung eines Altbaumes zu ersetzen, müssten 200 junge Bäume gepflanzt werden. Durch die nun fehlende Baumschutzverordnung ist zu erwarten, dass wie in der Vergangenheit wertvolle Bäume in der Stadt Passau geschädigt oder gefällt werden. Bürgerproteste und große Verluste für unser Stadtbild werden uns zukünftig beschäftigen. Um wenigsten die wertvollsten Baumriesen zu retten wird der BN sukzessive die Ausweisung als Naturdenkmal fordern.
BN entsetzt über umweltfeindliche Stadtentwicklung in Passau. 3 ha 100jähriger artenreicher Tannenmischwald muss für Gewerbe weichen.
Bald wird nur noch der Flurname „Jägerholz“ daran erinnern, dass hier einst ein wertvoller artenreicher Tannenmischwald zu bewundern war. Wenn es um die bereits weit fortgeschrittenen Pläne der Stadt geht, soll im „Jägerholz“ Gewerbe entstehen. Mit Bedauern musste der Bund Naturschutz feststellen, dass die große Mehrheit der Passauer Stadträte, noch dazu auch mit der Zustimmung der Grünen, mit nur gegen 3 Stimmen dem nächsten Schritt im Bauleitverfahren zustimmte. Die Bedenken der Regierung von Niederbayern, der Unteren Naturschutzbehörde und des Bund Naturschutz fanden kein Gehör und Interesse. Bekenntnisse zum Klimaschutz und Flächensparen werden zur Farce, wenn nun bereits Waldflächen dem Baueifer der Stadtspitze zum Opfer fallen. Eigentlich müsste bekannt sein, dass Wälder unter den Landökosystemen, in Bezug auf den Klimawandel, die wichtigste Rolle bei der Kohlenstoffspeicherung erfüllen. Die kritische Äußerung der Regierung von Niederbayern, dass keine vorausschauende Bodenpolitik zu erkennen ist, zeugt vom Unwillen zum Flächensparen und Bodenschutz. Schmerzhaft ist auch, dass in Passau Natur- und Landschaftsschutz immer weniger Stellenwert besitzt. Die Rodung der 3 ha großen Waldfläche verursacht eine nachhaltige und erhebliche Beeinträchtigung des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes. Neben streng geschützten Arten verlieren viele Brutvögel, Fledermäuse, Reptilien und Amphibien ihren Lebensraum. Die spärlichen Ausgleichsmaßnahmen im Bereich Schalding werden die derzeitige Funktion des Jägerholzes, wenn überhaupt erst in Jahrzehnten erfüllen. Der Bund Naturschutz fordert von der Stadtspitze künftig eine zeitgemäße Stadtentwicklung mit mehr Rücksicht auf Natur- und Umweltschutz und den Bedürfnissen der Bürger für Naherholung.
Paul Kastner Vorsitzender Bund Naturschutz OG Passau
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